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   VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07   

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VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07 (https://dejure.org/2007,40152)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.2007 - 2 K 1394/07 (https://dejure.org/2007,40152)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 2 K 1394/07 (https://dejure.org/2007,40152)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Untersagung des Beginns einer Baumaßnahme zur Umgestaltung einer Kreuzung in einen Kreisverkehrsplatz; Ersetzung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens; Anspruch auf Einleitung und Durchführung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs entsprechen denjenigen des Folgenbeseitigungsanspruchs, der zum Zuge kommt, wenn der hoheitliche Eingriff bereits vollzogen ist und der dadurch für den Betroffenen geschaffene rechtswidrige Zustand noch andauert (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91 -, BVerwGE 94, 100).

    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der durch den Ausbau einer Straße betroffene Dritte weder gegenüber dem Träger der Straßenbaulast noch gegenüber der Planfeststellungsbehörde einen Rechtsanspruch auf Einleitung und Durchführung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (siehe Urt. v. 02.02.1980 - 4 C 24.77 - DÖV 1980, 416, sowie Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91 -, a.a.O.).

    Zur Verfolgung des dem privaten Dritten gegen den Straßenbau ohne rechtmäßige Bauleitplanung und ohne straßenrechtliche Planfeststellung zustehenden Abwehranspruchs steht diesem eine vorbeugende Unterlassungsklage zu (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, - 4 C 24/91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Die Antragsbefugnis bestimmt sich nach den für die Klagebefugnis maßgeblichen Kriterien (siehe BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7/99 -).

    Auch wenn die Antragsgegnerin zutreffend darauf hinweist, dass der Anliegergebrauch, auf den sich die Antragstellerin zur Abwehr der geplanten Baumaßnahmen sinngemäß beruft, keine aus Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Rechtsposition vermittelt und § 8a FStrG keine Gewähr dafür bietet, dass ein Grundstück ohne jegliche Einschränkung angefahren werden kann, so sind Anliegerinteressen jedoch auch unterhalb der in § 8a FStrG bezeichneten Schwelle im Rahmen der Planfeststellung in die Abwägung einzustellen, sofern sie nicht ausnahmsweise als geringfügig außer Betracht zu bleiben haben (siehe BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O.).

    Die von der Antragstellerin geltend gemachten Anliegerinteressen sind nach der bereits oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O.) auch unterhalb der in § 8a FStrG bezeichneten Schwelle im Rahmen der Planfeststellung in die Erwägung einzustellen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Wenn nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (siehe Urteil vom 28.07.2003 - 5 S 1399/02 -) der Anlieger einer Gemeindestraße die Unterlassung eines Straßenbauvorhabens nicht schon deshalb verlangen kann, weil kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist, so kann diese Rechtsprechung schon deshalb nicht auf Anlieger von Bundesfernstraßen übertragen werden, weil es § 37 Abs. 1 Satz 2 StrG in das gesetzlich nicht eingeschränkte und damit weite Ermessen der Straßenbaubehörde stellt, ob sie bei Straßen unter dem Rang von Landesstraßen ein förmliches Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchführt, während demgegenüber Im Fernstraßengesetz zwingend ein förmliches Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren vorgeschrieben ist, es sei denn, Rechte Dritter werden nicht (einmal) beeinflusst.

    Zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits weist die Kammer insoweit lediglich darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg auch bei der nicht-förmlichen Straßenplanung das Abwägungsgebot gilt, d.h. die durch Artikel 14 Abs. 1 GG vermittelte Rechtsposition des Straßenanliegers bei drohender nachteiliger Auswirkungen der hergestellten Straße ein "in die planerische Abwägung einzustellender Belang ist, der nur mit sachgerechten Erwägungen zurückgestellt werden darf" (siehe Urteil vom 28.07.2003 - 5 S 1399/02 -).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn die begehrte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für die Antragstellerin unzumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, - VR 8.98 -NVwZ 1999, 650).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Der VGH Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.04.2000 - 5 S 1136/98 - zu § 18 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der Fassung vom 27.12.1993, der § 74 Abs. 7 LVwVfG entspricht - § 18 AEG in der jetzt geltenden Fassung vom 09.12.2006 verweist ebenfalls auf § 74 Abs. 7 VwVfG - Folgendes ausgeführt: Eine "Beeinflussung" ist schon vom Wortlaut her eine geringere Rechtsbetroffenheit als eine "Beeinträchtigung", wie sie in § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AEG für den behördlichen Verzicht auf die Planfeststellung vorausgesetzt wird.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Während eine Beeinträchtigung von Rechten Dritter den direkten Zugriff auf fremde Rechte (insbesondere Eigentumsrechte) meint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1994 - 7 VR 12.94 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, NVwZ 1997, 994; BVerwG, Beschl. v. 04.02.1998 - 4 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1178), erfordert eine "Beeinflussung" von Rechten anderer nur die vernünftigerweise in Betracht kommende Möglichkeit einer indirekten planungsrechtlich relevanten nachteiligen Auswirkung auf ein abwägungsbeachtliches Recht eines anderen.
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der durch den Ausbau einer Straße betroffene Dritte weder gegenüber dem Träger der Straßenbaulast noch gegenüber der Planfeststellungsbehörde einen Rechtsanspruch auf Einleitung und Durchführung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (siehe Urt. v. 02.02.1980 - 4 C 24.77 - DÖV 1980, 416, sowie Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 4 VR 13.97

    Recht der Fernstraßen - Rechtsschutz gegen eine Plangenehmigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Während eine Beeinträchtigung von Rechten Dritter den direkten Zugriff auf fremde Rechte (insbesondere Eigentumsrechte) meint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1994 - 7 VR 12.94 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, NVwZ 1997, 994; BVerwG, Beschl. v. 04.02.1998 - 4 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1178), erfordert eine "Beeinflussung" von Rechten anderer nur die vernünftigerweise in Betracht kommende Möglichkeit einer indirekten planungsrechtlich relevanten nachteiligen Auswirkung auf ein abwägungsbeachtliches Recht eines anderen.
  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2007 - 2 K 1394/07
    Während eine Beeinträchtigung von Rechten Dritter den direkten Zugriff auf fremde Rechte (insbesondere Eigentumsrechte) meint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1994 - 7 VR 12.94 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, NVwZ 1997, 994; BVerwG, Beschl. v. 04.02.1998 - 4 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1178), erfordert eine "Beeinflussung" von Rechten anderer nur die vernünftigerweise in Betracht kommende Möglichkeit einer indirekten planungsrechtlich relevanten nachteiligen Auswirkung auf ein abwägungsbeachtliches Recht eines anderen.
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